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Regelwerk der Wilden Liga Bielefeld

 
Präambel: Die Würde des Balles ist unantastbar
Nach dem Spiel:
§ 18 Streitigkeiten zwischen zwei Mannschaften können vor das Plenum der Wilden Liga gebracht werden. Dazu sind alle Beteiligten einzuladen. Die Versammlung entscheidet nach Anhörung aller Beteiligten auf der Grundlage dieses Regelwerks. Dies ist auch möglich, wenn nicht alle beteiligten Mannschaften anwesend sind.
§ 19 Die Heimmannschaft ist verpflichtet das Spielergebnis zu melden. Das Spielergebnis sollte umgehend nach dem Spiel durchgegeben werden.
§ 20 Zum 1. Mai 2007 24:00 Uhr müssen alle bis dahin angefallenen Nachholspiele durchgeführt und gemeldet sein. Andernfalls werden diese Spiele nicht in die Wertung genommen.
 
 
 

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