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Regelwerk
der Wilden Liga Bielefeld |
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| Präambel:
Die Würde des Balles ist unantastbar |
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Nach der Saison:
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§ 21 |
Ergebnisse, die nach der letzten Meldemöglichkeit
eingehen, bleiben ohne Berücksichtigung. Die letzte Meldemöglichkeit
ist in der Regel der Abend des Pokalendspiels.
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§ 22 |
Bei Punktegleichstand am Saisonende zählt der direkte
Vergleich. Steht auch dieser unentschieden (Summe aus Punkten
und Toren), kann ein Entscheidungsspiel anberaumt werden, so die
Mannschaften sich nicht außergerichtlich einigen. Spiele, die
nach Paragraph 10 oder 11 entschieden worden sind, müssen, um
als Entscheidungsgrundlage für den direkten Vergleich gelten zu
können, zu den Bedingungen der Heimmannschaft nachgetragen
werden.
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§ 23 |
Bis zu einem neuen Liga-Beschluss gilt: Die jeweils
letzten drei Mannschaften aus der Liga Um die Wurst und der Liga
Fahrstuhl steigen am Ende der Saison ab. Die ersten drei
Mannschaften aus der Liga Fahrstuhl und der Liga Souterrain
steigen am Ende der Saison auf.
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